Skip to content

von den gesetzlichen Bestimmungen über das Nachtarbeitsverbot aus Gründen der Verhältnismässigkeit abzuweichen. Es handelt sich bei der gerügten Inkonsequenz letztlich um eine Folge ihres "Shop-im-Shop"-Systems

1 Entscheide·0 Präsident·8 Aufrufe
15. Juli 10

Gesundheitswesen & soziale Sicherheit

2C 748/2009/II. öffentlich-rechtliche Abteilung/Gesundheitswesen & soziale Sicherheit·DE·15 min·15
LeitentscheidBGETeilweise Abweisung